Jobcenter-umzüge

Auch Empfänger von Hartz IV Leistungen - offiziell Arbeitslosengeld II genannt - müssen umziehen. Allerdings sollte das niemals spontan geschehen: Wenn Sie auf Geld vom Amt angewiesen sind, empfiehlt es sich, alle Ausgaben vorab genehmigen zu lassen. Unsere Umzugsexperten von Umzug Taxxi haben alle wichtigen Informationen über einen Umzug mit Hartz IV für Sie gesammelt.
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Umzug mit Harz 4
Wann zahlt das Arbeitsamt?
Schönheitsreparaturen, Transport- und Speditionskosten, Kosten der Wohnungssuche, die Kaution für die neue Wohnung und die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände – diese und weitere Ausgaben bringt ein Umzug. Hartz 4-Empfänger haben in der Regel nicht die Mittel, um diese finanzielle Mehrbelastung zu stemmen. Darum gibt es die Möglichkeit, die Übernahme der Umzugskosten beim Jobcenter zu beantragen. Jedoch: Nicht jeder Grund genügt dem Jobcenter, um einen Umzug zu genehmigen. Generell unterscheidet das Jobcenter zwischen einem nicht notwendigen und einem notwendigen Umzug. Das Arbeitsamt übernimmt nur dann die Kosten, wenn der Umzug nach seiner Auffassung erforderlich ist.
Die folgenden Gründe werden gemeinhin anerkannt:
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der Umziehende nimmt eine Arbeit auf und der tägliche Arbeitsweg ist nicht zumutbar
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aufgrund von Familienzuwachs wird eine größere Wohnung benötigt
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veränderte Lebenssituation: Heirat, Trennung oder Scheidung machen den Umzug erforderlich
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der Vermieter kündigt dem Mieter, und die Kündigung ist nicht durch den Mieter verschuldet
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aufgrund von Krankheit oder Alter wird die Wohnung unzumutbar (beispielsweise bei Fehlen eines Fahrstuhls oder einer nicht behindertengerechten Wohnung)
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die Wohnung ist aufgrund ihres Zustands unbewohnbar (z. B. bei Schimmelbefall)
Der Umzug aufgrund des unzumutbaren Wohnungszustands wird jedoch nur anerkannt, wenn der Hartz 4-Empfänger den Schaden nicht selbst verursacht hat und der Vermieter bzw. die Hausverwaltung sich weigert, ihn zu beheben.
Daneben kann es auch vorkommen, dass das Jobcenter den Umzug vom Hartz 4-Empfänger fordert, etwa wenn die Wohnungsmiete über den zulässigen und vom Amt übernommenen Betrag liegt. In diesem Fall muss das Jobcenter die Kosten des Umzugs übernehmen.
Sofern es sich nicht um einen vom Arbeitsamt geforderten Umzug handelt, ist es wichtig, dass der Hartz 4-Empfänger seinen zuständigen Sachbearbeiter früh über den Umzugswunsch informiert und alle benötigten Nachweise vorlegt. Nachträglich gemeldete Umzüge und beantragte Kostenübernahmen haben schlechte Chancen.
Wie Sie sehen ist es alles nicht ganz einfach, aber dafür sind wir da. Umzug Taxxi unterstützt Ihnen nicht nur mit der Beratung sondern auch bei allen Formalitäten und Anträgen.
